Organisatorisches

Öffnungszeiten

Momentan haben wir folgende Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 7.00 - 16.30
Fr.:            7.00 - 15.00 


Beiträge

Der Freistaat Bayern entlastet die Familien pro Kind ab dem 3. Lebensjahr.  Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Informationen über das Krippengeld erfahren Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld 

Schließtage

In ganz Bayern hat jede Kindertageseinrich - tung Anspruch auf bis zu 30 Schließtage im Jahr. Zudem können noch bis zu 5 weitere Schließtage im Jahr für Fortbildungen beansprucht werden. 

Voranmeldung

Im Laufe des Kindergartenjahres können Kinder ab dem 1. Lebensjahr in unserem Kindergarten aufgenommen werden. 
Die Voranmeldung für die Anmeldung können Sie ausgefüllt bei uns im Kindergarten einreichen. Zur Planung sollte diese, wenn möglich bis Ende März abgegeben werden.